Service für mobile Strahlungsmessgeräte im Herstellerwerk

Auch das zuverlässigste Messgerät kann einmal defekt sein. Reparaturen werden von uns schnell und preiswert durchgeführt. Von Vorteil ist dabei, dass diese von denselben erfahrenen Mitarbeitern durchgeführt werden, welche die Geräte auch produzieren. Gerne übernehmen wir auch  die Reparatur von Geräten, die über 20 Jahre alt sind.

Auf alle unsere Reparaturen erhalten Sie von uns eine 2-jährige Reparaturgarantie!

§67 Strahlenschutzverordnung

besteht die dringende Notwendigkeit vorhandene und eingesetzte Radioaktivitätsmessgeräte auf ihre Funktion und Genauigkeit in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

(1) Zur Messung der Personendosis, der Ortsdosis, der Ortsdosisleistung, der Oberflächenkontamination, der Aktivität von Luft und Wasser und bei einer Freimessung nach §29 Abs.3 aufgrund der Vorschriften dieser Verordnung sind, sofern geeichte Strahlungsmessgeräte nicht vorgeschrieben sind, andere geeignete Strahlungsmessgeräte zu verwenden. Es ist dafür zu sorgen, dass die Strahlungsmessgeräte

1. den Anforderungen des Messzwecks genügen,
2. in ausreichender Zahl vorhanden sind und
3. regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft und gewartet werden.

(2) Der Zeitpunkt und das Ergebnis der Funktionsprüfung und Wartung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 sind aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Funktionsprüfung oder Wartung aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen oder bei einer von ihr zu bestimmenden Stelle zu hinterlegen. 

Unser Serviceangebot:

Um die optimale Einsatzbereitschaft und Messgenauigkeit der eingesetzten Strahlungsmessgeräte auf Dauer zu gewährleisten, bietet die mab Solutions GmbH ein spezielles Servicepaket mit folgenden Komponenten an:

Radiologische und elektronische Überprüfung und Kalibrierung
Die Funktionstüchtigkeit der Messgeräte wird entsprechend der definierten Messaufgabe überprüft und sichergestellt. Eventuell defekte Komponenten werden fachmännisch repariert oder ausgetauscht.

Verlängerte Gewährleistung
Für neu ausgelieferte Geräte besteht die Möglichkeit die Gewährleistungszeit auf bis zu 5 Jahre zu verlängern.

Leihgerät
Für die Dauer der Reparatur oder Überprüfung Ihres Messgerätes stellen wir bei Bedarf ein Leihgerät zur Verfügung.

Gerätepass
Pro Messgerät erstellen wir einen Gerätepass, der zuverlässig über den nächsten Prüfungstermin informiert.

Einhaltung der Überprüfungsintervalle
Bei Fälligkeit einer Überprüfung werden Sie rechtzeitig durch unseren Kundendienst informiert.

Prüfprotokoll
Als Bestätigung erhalten Sie für jedes reparierte und/oder geprüfte Gerät ein detailliertes Prüfprotokoll.

Schulung
Durchführung von Schulungen durch qualifizierte Mitarbeiter vor Ort oder bei uns im Hause. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat bestätigt.